Verzögerungen bei der Ummeldung durch das Finanzamt
Im Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft kommt es derzeit vermehrt zu Rückfragen bezüglich der Grundsteuer von bereits veräußerten Immobilien und Grundstücken. Hierbei handelt es sich um Objekte, die bereits im vergangenen Jahr verkauft wurden, bei denen jedoch weiterhin die Grundsteuer vom bisherigen Eigentümer zu bezahlen ist bzw. abgebucht wird.
Ursache liegt beim Finanzamt
Die Gemeindekassen dürfen Grundsteuerbescheide ausschließlich auf Grundlage der sogenannten Grundsteuermessbescheide der Finanzämter erstellen. Diese Bescheide enthalten die rechtlich verbindlichen Eigentumsverhältnisse.
Normalerweise übermittelt das Finanzamt nach einem Eigentumswechsel automatisch einen geänderten Messbescheid an die Gemeinde. In den derzeit vorliegenden Fällen sind diese Mitteilungen jedoch noch nicht erfolgt. Solange der geänderte Messbescheid nicht vorliegt, ist die Verwaltung rechtlich verpflichtet, die Grundsteuer weiterhin vom bisherigen Eigentümer zu erheben.
Gesetzliche Regelung
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Steuerpflichtig ist grundsätzlich die Person, welche am 1. Januar eines Jahres als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
Liegt kein aktualisierter Messbescheid des Finanzamts vor, bleibt die Steuerpflicht vorübergehend beim bisherigen Eigentümer, auch wenn das Grundstück bereits veräußert wurde.
Automatische Korrektur und Erstattung
Sobald das zuständige Finanzamt die geänderten Eigentumsverhältnisse verarbeitet und einen neuen Messbescheid an die Gemeinde übermittelt, wird der Grundsteuerbescheid entsprechend korrigiert.
Bereits zu Unrecht abgebuchte oder gezahlte Beträge werden automatisch zurückerstattet.
Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
Ansprechpartner
Da die Gemeinden auf die Daten der Finanzämter angewiesen ist, liegt die Ursache nicht bei der Verwaltungsgemeinschaft.
Für Rückfragen zu Messbescheiden und Eigentumsumschreibungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.
Für alle weitern Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 8073-21 gerne zur Verfügung.









